«Fortnite» - und was damit ist

03.07.2019

Immer mehr finden Geräte und Computerspiele Einzug, die auf den ersten Blick harmlos aussehen, es aber nicht sind. Falls Sie als Eltern Hilfe oder Beratung benötigen, melden Sie sich bitte bei unserer Schulsozialarbeit.

Wenn man mit den Geräten der Kinder Filme und Fotos machen kann, so geraten wir in der Schule in eine Zwickmühle mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. Auf folgende Punkte möchten wir Eltern und Erziehungsberechtigte im Umgang mit elektronischen Geräten und Computerspielen aufmerksam machen.

Handys/Smartphones
Diese sind in der Primarschule grundsätzlich verboten. Falls ein Kind in Ausnahmefällen das Handy mitnehmen muss, so informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes im Voraus.

Empfehlungen zu den Spielen wie «Fortnite» und «Battle Royal»
Das Computerspiel «Fortnite» erlebt derzeit einen Hype, und dieser ist auch in den Wartauer Schulhäusern stark spürbar. Bei «Fortnite» handelt es sich ganz klar um ein Ballergame. Dieses Spiel ist eine Mischung aus EgoShooter-Game und Rollenspiel, bei dem sich der Spieler oder die Spielerin stark mit der eigenen Spielfigur identifiziert. Das Spiel gehört zu einer neuen Generation von Computerspielen, welche nicht nur auf dem Computer oder auf einer Spielkonsole gespielt werden kann, sondern auch auf dem Tablet oder Handy. Man kann also jederzeit und unabhängig vom Gerät mit- oder gegeneinander spielen.

Die Spiel-Entwickler machen sich bewusst pädagogisches und psychologisches Wissen zu Nutze, um die Kinder in den Bann des Spiels zu ziehen. Die Suchtgefahr ist sehr gross.

Die Altersempfehlung des Games ist auf 12 Jahre festgelegt, weil man andere Spieler während des Spiels erschiessen muss, um zu gewinnen. Die Online-Version ist sogar erst ab 16 Jahren empfohlen.

Seitens Schule und der Fachstelle Medienpädagogik wird folgendes festgestellt:

  • Kinder der Prmarstufe spielen dieses Ego-ShooterGame, obwohl sie noch nicht 12 Jahre alt sind.
  • Das Spiel hat ein sehr hohes Suchtpotential, unter anderem, weil es nie fertig ist. Darum fällt es Kindern sehr schwer, mit dem Spielen aufzuhören.
  • Durch die grosse Verbreitung des Spiels ist ein hoher sozialer Druck entstanden. Kinder haben Angst, ausgeschlossen zu werden, wenn sie nicht mitreden können.
  • Im Spiel ist ein Chat integriert, mit dem mit anderen meist unbekannten Spielern jeden Alters geschrieben oder gesprochen werden kann. Neben dem Problem des Kennenlernens von Unbekannten im Internet, sind in diesem Chat auch Beleidigungen oder sogar Mobbing an der Tagesordnung.
     

Um den oben genannten Problemen vorzubeugen, machen wir folgende Empfehlungen an die Eltern und Erziehungsberechtigten:

  • Beachten Sie unbedingt die Altersempfehlungen der Spiele.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Gaming-Erlebnisse, schauen Sie ihm zu und spielen Sie auch einmal mit.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Kind erklären, was dabei so cool ist. Sprechen Sie über Gefühle, die das Game auslöst.
  • Das Game nicht auf dem Handy installieren!
  • Beschränken Sie die Bildschirmzeit (Fernseher, Handy, Games und Internet) pro Woche auf maximal 5 Stunden für 6- bis 9-Jährige, 10 Stunden für 10- bis 12-Jährige.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind klare Regeln oder machen Sie einen Mediennutzungsvertrag (www.mediennutzungsvertrag.de).
  • Vernetzen Sie sich mit den Eltern des Freundeskreises Ihres Kindes. Beschliessen Sie gemeinsam mit andern Eltern eine Einschränkung der aktiven Medienzeit oder ein Verbot zur Einhaltung der empfohlenen Altersfreigabe.
  • Wenn Ihr Kind in der Schule aktiv ausgeschlossen wird, weil es ein Computerspiel nicht spielen kann, kontaktieren Sie die Klassenlehrperson oder die zuständige Schulleitung.
  • Wurde Ihr Kind in einem Chat von anderen beleidigt? Meistens können diese Personen per Chat oder Spiel gemeldet werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Verhaltensregeln in einem Chat, damit es nicht auch zum Täter oder zur Täterin wird.
  • Bei Games mit intergriertem Game-Chat den SprachChat im Teammodus unbedingt deaktivieren.

Bruno Seifert, Schulratspräsident, Ressort Schule und Jugend