Befreiung vom Unterricht durch die Eltern

Die Eltern können die Schülerin oder den Schüler ohne Begründung an zwei Halbtagen oder einem ganzen Schultag pro Schuljahr (sogenannte Jokertage) vom Unterricht beurlauben. Sie informieren die Lehrperson spätestens fünf Schultage vorher via Pupil über die Abwesenheit. Für weitergehenden Urlaub füllen Sie bitte das separate Formular aus (Link).