Urlaubsgesuch
Die Eltern können die Schülerin oder den Schüler ohne Begründung an zwei Halbtagen oder einem ganzen Schultag pro Schuljahr (sogenannte Jokertage) vom Unterricht beurlauben. Sie informieren die Lehrperson spätestens fünf Schultage vorher schriftlich über die Abwesenheit. Bitte füllen Sie dazu das separate Formular aus (Link).
Auf schriftliches Gesuch der Eltern kann weiter gehender Urlaub bewilligt werden durch:
a) die Lehrperson bei Urlaub bis zu einem Tag; bis spätestens fünf Schultage vor Beginn des nachgesuchten Urlaubs
b) die Schulleitung bei Urlaub bis zu fünf Tagen; bis spätestens fünf Schultage vor Beginn des nachgesuchten Urlaubs
c) den Schulrat bei Urlaub von mehr als fünf Tagen; bis spätestens vier Wochen vor Beginn des nachgesuchten Urlaubs
Wichtig: Vor und im Anschluss an die Schulferien wird kein Urlaub bewilligt. Der Schulrat kann in begründeten Fällen ausnahmsweise eine Urlaubsbewilligung erteilen.
Online-Formular
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus und klicken Sie anschliessend auf das Feld "Abschicken".
Die für Ihr Gesuch zuständige Lehrperson, Schulleitung oder der Schulrat wird Ihre Anfrage behandeln und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.